Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 1. Vertragsgegenstand
  1. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Piano Herzig AG.

2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Piano Herzig AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Piano Herzig AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email und Internet/Webshop. Piano Herzig AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email, Briefpost oder Internet/Webshop) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
  2. Die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung im Internet/Webshop ist noch keine Auftragsbestätigung.
  3. An schriftliche Offerten ist Piano Herzig AG während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.
  4. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Leistungsangebot

  1. Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Piano Herzig AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Piano Herzig AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
  2. Piano Herzig AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listenpreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Egerkingen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
  2. Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
  3. Piano Herzig AG ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.
  4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
  5. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von Piano Herzig AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
  6. Piano Herzig AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. Piano Herzig AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachname zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.

5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen

  1. Die bestellten Produkte bzw. angeforderten Leistungen können nur an eine Adresse in der Schweiz versandt bzw. erbracht werden.
  2. Die Lieferung der Ware erfolgt, wenn nicht anders vereinbart auf Kosten des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
  3. Piano Herzig AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anders Lautendes vereinbart – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
  4. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von Piano Herzig AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Bei Standardschulungen behält sich Piano Herzig AG vor, mangels Anmeldungen die Kurse kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
  5. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Piano Herzig AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
  6. Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei Piano Herzig AG reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durchPiano Herzig AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung (bei Standardschulungen bis 8 Arbeitstage vor Kursbeginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Kursbeginn 50% und 0 – 3 Arbeitstage vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes) berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Piano Herzig AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Piano Herzig AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
  3. Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
  4. Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Piano Herzig AG nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt pauschal 30% des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weise einen geringeren Schaden nach. Piano Herzig AG behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

8. Mängelgewährleistung und Haftung

  1. Piano Herzig AG haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
  2. Piano Herzig AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch Piano Herzig AG (vgl. Ziffer 5e und Ziffer 7f) entstehen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Piano Herzig AG abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Piano Herzig AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Piano Herzig AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

9. Geistiges Eigentum

  1. Piano Herzig AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Piano Herzig AG aufzugeben.
  2. Der Name Piano Herzig, alle Seitenkopfzeilen, Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole der Webseite von Piano Herzig AG sind eingetragene Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken von Piano Herzig AG. Alle anderen auf der Webseite, den Publikationen und Dokumentationen zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen/-logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Piano Herzig AG die Eigentums- und Urheberechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Piano Herzig AG
  4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch den mitgeltenden Software-Lizenzvertrag ausschliesslich und abschliessend geregelt.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Piano Herzig AG von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Piano Herzig AG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Piano Herzig AG ist berechtigt, notwendig werdende Softwareänderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

10. Datenschutz

  1. Piano Herzig AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
  2. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
  3. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
  4. Piano Herzig AG hat für die Abwicklung von Transaktionen im Webshop die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, namentlich Passwortschutz, SSL-Verschlüsselung, Firewall-Technologie. Dadurch ist die Sicherheit für den Datentransfer gewährleistet.
  5. Kundeninformationen, die aufgrund eines Supportauftrages, einer Datenkorrektur oder einer Mandantenanpassung für Piano Herzig AG zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Piano Herzig AG Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder durch Piano Herzig AG umgehend vernichtet.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Piano Herzig AG.

12. Schlussbestimmungen

  1. Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im übrigen behält sich Piano Herzig AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von Piano Herzig AG – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
  4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  5. Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Piano Herzig AG ist der Sitz von Piano Herzig AG.
  6. Diese AGB gelten ab 1. März 2015.